Liebe Projektantragsteller*innen,

Ab sofort können für den 24hLauf für Kinderrechte 2024 wieder Projektanträge gestellt werden.

Die Kinder und Jugendlichen brauchen, nach der Corona-Pandemie, mehr denn je Möglichkeiten in Begegnung und Austausch zu gehen.
Besonders für sie war es sehr schwer, auf soziale Kontakte zu verzichten und ihre Freizeit nicht selbst bestimmt gestalten zu können. Der Austausch unter Gleichaltrigen hat fast nicht mehr stattgefunden.
Ihr könntet diesem durch eure Projekte entgegenwirken!

  • Antragstellung
    Die Projektanträge können für den 24hLauf 2024 bis zum 15. Mai 2024 nach den bekannten Statuten gestellt werden.
  • Nur Anträge aus dem Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe werden berücksichtigt.
  • Sie müssen sich an einem der vielen Kinderrechte orientieren, insbesondere an dem diesjährigen Kinderrecht (siehe unten).
    Wie auch in den letzten Jahren unterliegen die Projektanträge dem Ranking einer unabhängigen Jury.
    Zeitnah vor dem Lauf wird die Rankingliste auf unserer Homepage veröffentlicht.
    Unterstützen sie uns beim Aufrufen zum Spenden! Wir brauchen Spender*innen mehr denn je.
  • Projektnachweis
    Die Abrechnungsfrist/der Nachweistermin der Projekte für den Lauf 2024 ist der TDB.
  • Spenden
    Werben sie bitte auch in diesem Jahr wieder für die gute Sache und versuchen sie viele Spender*innen zu motivieren, damit möglichst viele Projekte realisiert werden können!
    Gut wäre es, wenn die Spenden vor dem 06. Juli auf dem Konto eingegangen sind, denn dann können wir schon einen Finanzierungstatus der Projekte online darstellen. Natürlich ist ein Spendeneingang auch nach dem 07. Juli möglich.
    Vielen Dank für ihr Engagement!
    Informationen zum Spendenkonto finden Sie hier...
    Bei Fragen zu Projektanträgen wenden Sie sich bitte an Frau Hartmann unter: mailto:t.hartmann@stja.de

Wir grüßen Sie herzlich und bleiben Sie gesund!
Ihr Orgateam 24hLauf

Projektbericht 2023
Bewerbungsrichtlinien 2023
Förderantrag 2023

Auch hier gilt:
Mit dem "24hLauf für Kinderrechte" sammeln wir Spenden für Projekte zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Förderung der eingereichten Förderanträge. Die thematische Vorgabe und die Entscheidungskriterien ergeben sich aus den Arbeitsschwerpunkten des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe.

Für das Jahr 2024 gilt das Kinderrecht

Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]
(1)    Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2)    Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Artikel 13 [Meinungs- und Informationsfreiheit]
(1)    Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(2)    Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a)    für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
b)    für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.