Förderprojekte
Liebe Projektantragsteller*innen,
Ab sofort können für den 24hLauf für Kinderrechte 2023 wieder Projektanträge gestellt werden.
Die Kinder und Jugendlichen brauchen, nach der Corona-Pandemie, mehr denn je Möglichkeiten in Begegnung und Austausch zu gehen.
Besonders für sie war es sehr schwer, auf soziale Kontakte zu verzichten und ihre Freizeit nicht selbst bestimmt gestalten zu können. Der Austausch unter Gleichaltrigen hat fast nicht mehr stattgefunden.
Ihr könntet diesem durch eure Projekte entgegenwirken!
- Antragstellung
Die Projektanträge können für den 24hLauf 2023 bis zum
26. Mai 2023 nach den bekannten Statuten gestellt werden.
Sie müssen sich an einem der vielen Kinderrechte orientieren, insbesondere an dem diesjährigen Kinderrecht (siehe unten).
Wie auch in den letzten Jahren unterliegen die Projektanträge dem Ranking einer unabhängigen Jury.
Zeitnah vor dem Lauf wird die Rankingliste auf unserer Homepage veröffentlicht.
Unterstützen sie uns beim Aufrufen zum Spenden! Wir brauchen Spender*innen mehr denn je. - Projektnachweis
Die Abrechnungsfrist/der Nachweistermin der Projekte für den Lauf 2023 ist der 30. September 2024. - Spenden
Werben sie bitte auch in diesem Jahr wieder für die gute Sache und versuchen sie viele Spender*innen zu motivieren, damit möglichst viele Projekte realisiert werden können!
Gut wäre es, wenn die Spenden vor dem 08. Juli auf dem Konto eingegangen sind, denn dann können wir schon einen Finanzierungstatus der Projekte online darstellen. Natürlich ist ein Spendeneingang auch nach dem 09. Juli möglich.
Vielen Dank für ihr Engagement!
Informationen zum Spendenkonto finden Sie hier...
Bei Fragen zu Projektanträgen wenden Sie sich bitte an Frau Hartmann unter: mailto:t.hartmann@stja.de
Wir grüßen Sie herzlich und bleiben Sie gesund!
Ihr Orgateam 24hLauf
Projektbericht 2023
Bewerbungsrichtlinien 2023
Förderantrag 2023
Auch hier gilt:
Mit dem "24hLauf für Kinderrechte" sammeln wir Spenden für Projekte zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Förderung der eingereichten Förderanträge. Die thematische Vorgabe und die Entscheidungskriterien ergeben sich aus den Arbeitsschwerpunkten des Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe.
Für das Jahr 2023 gilt das Kinderrecht Artikel 27: Das Recht auf angemessene Lebensbedingungen als vorrangig.
"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an." (Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention)