Kinderrechte müssen in unserer Gesellschaft weiterhin Beachtung finden.
Daher wurde auch in diesem Jahr ein Kinderrecht welches am 24hLauf 2025 im Vordergrund stehen soll.

Artikel 24: Gesundheitsvorsorge

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um

a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der
gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;

c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;

d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e) sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;

f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

 

 

In der Vereinfachung heißt das:

Jedes Kind hat das Recht, so gesund wie möglich zu sein. Es hat auch das Recht, wenn es krank ist, zum Arzt oder einer Ärztin zu gehen oder im Krankenhaus behandelt zu werden. Dafür müssen die Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sorgen.

 

 

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Impressionen

Promo-Video 2023

24hlauf 2022 Aftermovie

Interviews 2022: Frau Rohrmann TSV Mühlburg

Interviews 2022: Marathonstar Simon Stützel

Interviews 2022: Basketballstar Tom Niclas Alte

Interviews 2022: Schüler Kinderinsel Süd

30 Jahren Kinderrechte ein Film von Kindern für Kinder!

Der neue 24hLauf-Clip ist online. Schaut mal rein – vielleicht findet ihr euch wieder!

Mit dem Karlsruher 24hLauf für Kinderrechte wird Sport und soziales Engagement miteinander verbunden. Die zentralen Themen Kinderrechte und Kinderschutz werden in die Öffentlichkeit getragen und Geldmittel für ausgewählte lokale Projekte für Kinder und Jugendliche erlaufen.

2014 wurde eine Reportage über den 24hLauf produziert.

Konzeption 24hLauf