Aktuelles
- Ergebnisse 2026
Geschafft!! Der 24hLauf für Kinderrechte 2026 war ein voller Erfolg! Ein herzliches Dankeschön an alle Läuferteams, Spender:innen, Helfer:innen und Unterstützer:innen,… Ergebnisse 2026 weiterlesen - Anpassungen der Laufzeiten beim 24hLauf für Kinderrechte
Der Stadtjugendausschuss veranstaltet schon seit über 20 Jahren den 24hLauf für Kinderrechte. Im Interesse der Kinderrechte und Blick auf den… Anpassungen der Laufzeiten beim 24hLauf für Kinderrechte weiterlesen - Die Laufteam Standorte stehen fest: Findet eure Laufteams! 📍🏃♂️
Unser Geländeplan für den 24-Stunden-Lauf steht! Durch einige kurzfristige Zu- und Absagen hat sich die Planung bis zuletzt verschoben –… Die Laufteam Standorte stehen fest: Findet eure Laufteams! 📍🏃♂️ weiterlesen
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
„Jedes Kind hat das Recht, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden. Dafür sind die Länder verantwortlich. Es ist verboten, Kinder zu schlagen, zu misshandeln, zu vernachlässigen oder zu Dingen zu zwingen, die ihnen schaden. Sollte ein Kind Gewalt erfahren, müssen ausgebildete Erwachsene für das Kind da sein und dafür sorgen, dass das nicht wieder passiert und dass das Kind geschützt wird.„
Kinderrechte müssen in unserer Gesellschaft weiterhin Beachtung finden.
Daher wurde auch in diesem Jahr ein Kinderrecht gewählt, welches am 24hLauf 2026 im Vordergrund stehen sollen.
