Art. 22 Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte
Art. 22 Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte