Artikel 2: „Das Recht auf Gleichheit“ – alle Kinder haben das Recht gelich behandelt zu werden. Egal, ob sie Jungen oder Mädchen, Deutsche oder Ausländer, dick oder dünn, groß oder klein, arm oder reich, krank oder gesund sind.
Artikel 2: „Das Recht auf Gleichheit“ – alle Kinder haben das Recht gelich behandelt zu werden. Egal, ob sie Jungen oder Mädchen, Deutsche oder Ausländer, dick oder dünn, groß oder klein, arm oder reich, krank oder gesund sind.